ZFU – Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht

Hinter der Abkürzung ZFU verbirgt sich die „Staatliche Zentralstelle für Fernunterrricht“. Sie registriert und kontrolliert seit 1978 auf der Grundlage des Fernunterrichtsschutzgesetzes alle in Deutschland angebotenen Fernstudiengänge und -lehrgänge. Das Fernunterrichtsschutzgesetz, auch Gesetz zum Schutz der Teilnehmer am Fernunterricht genannt, regelt die Rechte und Pflichten der Studienanbieter und der Studierenden in Deutschland. Nach diesem Gesetz muss jeder Fernstudiengang in Deutschland von der ZFU zugelassen werden. Fernstudierende haben die Möglichkeit, bei der ZFU zu prüfen, ob ihr Studiengang von der ZFU zugelassen wurde. Darüber hinaus bietet die Institution umfassende Informationsangebote rund um das Thema Fernstudium.  Studierende können sich beispielsweise zu allen registrierten Fernstudienangeboten eine Kurzbeschreibung erstellen lassen und weitere ausführliche Auskünfte zu Studiengängen erhalten. Bei der Institution handelt es sich nicht um eine vom Akkreditierungsrat zugelassene Akkreditierungsstelle für Master- oder Bachelorstudiengänge.