Wissenschaftsrat
Der Wissenschaftsrat ist eine mehr als 50 Jahre alte Einrichtung. Ihre Aufgabe ist es, die Regierungen der Länder und des Bundes in wissenschaftspolitischen Fragen zu beraten und Empfehlungen abzugeben. Dabei handelt es sich vor allem um strukturelle und finanzielle Fragestellungen. Der Wissenschaftsrat setzt aus zwei Gremien zusammen – der wissenschaftlichen und der Verwaltungskommission. Die beiden Kommissionen setzen sich aus verschiedenen Vertretern aus der Wissenschaft, dem öffentlichen Leben und der Bundes- und Länderpolitik zusammen. Das Ziel der Arbeit des Wissenschaftsrates ist es, im nationalen wie auch internationalen Vergleich die Konkurrenzfähigkeit der Wissenschaft in Deutschland zu sichern.
Zu den praktischen Aufgaben des Rates zählt daher neben der Beratung zur strukturellen Entwicklung der staatlichen Forschungseinrichtungen vor allem die Evaluierung außeruniversitärer Forschungseinrichtungen. Seit 2001 übernimmt der Wissenschaftsrat außerdem die Akkreditierung privater und kirchlicher Hochschulen. Damit soll die wissenschaftliche Leistungsfähigkeit der Hochschulen sichergestellt und dafür gesorgt werden, dass die Hochschulen anerkannte wissenschaftliche Maßstäbe einhalten. Diese Qualitätssicherung der Hochschulen dient gleichzeit auch dem Schutz der Studierenden sowie deren künftigen Arbeitgebern. Bislang wurden mehr als 80 private Hochschulen vom Wissenschaftsrat geprüft. Der überwiegende Teil positiv.
Neben anderen wurden auch die folgende Hochschulen vom Wissenschaftsrat akkreditiert: